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 © Helmut Meisl

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TERMINE zum Unterschreiben des Volksbegehrens im Meldeamt des Rathauses:

Mittwoch, 3. April von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 4. April von 8 bis 20 Uhr
Freitag, 5. April von 8 bis 16 Uhr
Samstag, 6. April von 8 bis 12 Uhr
Sonntag, 7. April von 8 bis 12 Uhr
Montag, 8. April von 8 bis 20 Uhr
Dienstag, 9. April von 8 bis 16 Uhr
Mittwoch 10. April von 8 bis 16 Uhr


Der Text des Volksbegehrens

Die Unterzeichner begehren folgende Ergänzung der österreichischen Bundesverfassung:

Dem Art 1 ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.") wird ein Absatz 2 angefügt.

Dieser lautet:

"Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele.

Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme.

Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."



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TERMINE zum Unterschreiben des Volksbegehrens im Meldeamt des Rathauses:

Mittwoch, 3. April von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 4. April von 8 bis 20 Uhr
Freitag, 5. April von 8 bis 16 Uhr
Samstag, 6. April von 8 bis 12 Uhr
Sonntag, 7. April von 8 bis 12 Uhr
Montag, 8. April von 8 bis 20 Uhr
Dienstag, 9. April von 8 bis 16 Uhr
Mittwoch 10. April von 8 bis 16 Uhr


Der Text des Volksbegehrens

Die Unterzeichner begehren folgende Ergänzung der österreichischen Bundesverfassung:

Dem Art 1 ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.") wird ein Absatz 2 angefügt.

Dieser lautet:

"Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele.

Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme.

Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."



Volksbegehren gegen Sozialabbau

29.03.2002: In der Zeit vom 3. bis 10. April 2002 haben Sie Gelegenheit, das Volksbegehren zu unterzeichnen.

Warum ein Volksbegehren für den Sozialstaat?

Mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Zwänge läuft in Europa seit Jahren eine Offensive zur Schwächung des Sozialstaats. Politik kürzt Leistungen, schwächt Institutionen und untergräbt den Grundsatz der Solidarität.

Propagiert wird die Eigenvorsorge im Fall von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Alter. Verbesserungen im Bildungswesen, in der Jugendwohlfahrt, bei der Kinderbetreuung und bei sozialen Diensten für Pflegebedürftige werden zugunsten privater Marktlösungen vernachlässigt. Armutsbekämpfung bleibt Lippenbekenntnis.

Neue Probleme wie die soziale Absicherung atypisch Beschäftigter, die Integration von Zuwanderern oder eine Grundsicherung im Notfall werden nicht als Herausforderungen an einen modernen Sozialstaat begriffen.

In Österreich wird zur Zeit diese Politik gegen den Sozialstaat verschärft: sie schwächt besonders seine vier Hauptsäulen, die Kranken- und Unfallversicherung, die Altersvorsorge, die Arbeitslosenversicherung und das öffentliche Bildungswesen. Gleichzeitig verstärkt sie ihren Einfluss auf die Sozialversicherung und schaltet die Selbstverwaltung weitgehend aus. Unter der Devise "Sozialstaat schlank" wird die Spaltung der Gesellschaft vertieft, Ausgrenzung und Verarmung werden gefördert.

Diese unsoziale Politik richtet sich gegen die Mehrheit der Bürger und begünstigt zugleich die Vermögenden. Denn mit den Sozialkürzungen erspart der Staat den besser Verdienenden einen höheren Beitrag, durch Selbstbehalte in der Krankenversicherung und Senkung von Pensionsansprüchen werden die Sozialbeiträge der Unternehmer vermindert.

Dies gilt in noch höherem Maß für die "Superreichen": sie haben ihre Vermögen in Privatstiftungen untergebracht und leisten deshalb keine nennenswerten Beiträge für das Gemeinwesen.

Diese Entwicklungen unterminieren den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Denn individuelle Freiheit und Demokratie bedürfen der materiellen Absicherung durch den Sozialstaat. Der Sozialstaat trägt zu besseren sozialen Chancen der in Österreich lebenden Menschen bei. Er stellt ein dynamisches Element angesichts der großen sozialen Herausforderungen im 21. Jahrhundert - wie Alterung der Bevölkerung, Wandel der Erwerbsarbeit, Migration, Gleichstellung der Geschlechter - und auch einen produktiven Faktor für die Wirtschaft dar. Der Sozialstaat ist Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität. Sozialstaatliche Politik ist für die meisten Menschen in unserer Gesellschaft unverzichtbar.

Dies gilt es in der Verfassung abzusichern. Deshalb initiieren wir eine Kampagne zur Verteidigung und Erneuerung des Sozialstaats. Die Bürgerinnen und Bürger sollen zur Unterstützung eines Volksbegehrens mobilisiert werden, mit dem das Prinzip der Sozialstaatlichkeit in der österreichischen Bundesverfassung verankert wird.





Autor / Quelle: Sozialstaat-Homepage

Beitrag online bis 10.4.2002 (danach über Archiv weiterhin abrufbar)
P 5 (1.1.20 - 01.01.20 - ) / 146 / 202