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Pfarrer Schreilechner beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Taufe.
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Was ist zu tun, wenn ein Kind zur Taufe angemeldet werden soll
Pfarrer Johann Schreilechner beantwortet die häufigsten Fragen, die rund um die Anmeldung eines Kindes zur Taufe immer wieder gestellt werden.
Wann und wo kann ich mich anmelden?
- Anmeldung zur Taufe persönlich oder telefonisch im Pfarrbüro (Mo.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr).
- Bei der Anmeldung erfährt man auch die nächsten Tauftermine; meistens sind es Sonntage; nur im Ausnahmefall Samstag.
- Nicht getauft wird in der Fastenzeit (Aschermittwoch - Karsamstag); denn die Fastenzeit soll der intensiven Vorbereitung auf Ostern dienen. Ostern war ursprünglich der einzige Tauftermin im Jahr, alles war neu: Osterkerze, Taufwasser, hl.Öle ...
Ostern ist für uns auch heutzutage der wichtigste Tauftermin, und ein solches Fest braucht eine gute Vorbereitung.
Welche Unterlagen werden benötigt? Der Taufpriester setzt sich mit den Eltern in Verbindung, um in der Wohnung die "Bürokratie" zu erledigen und grundlegende Fragen zu klären. Vorzubereiten sind:
- Geburtsurkunde des Täuflings
- Heiratsurkunde und Taufurkunden der Eltern
- Taufurkunde (neu) des Paten. (Eltern und Paten, die in Hallein, bzw.Neualm, bzw. Rehhof getauft wurden, brauchen keine Taufurkunden!)
Wann findet das Taufgespräch statt? Einige Tage vor der Taufe (meistens am Donnerstag) findet das "Taufgespräch" statt; entweder im Gruberhaus oder im Pfarrzentrum Neualm, jeweils um 20 Uhr. Ein Taufkatechet (ein Mann oder eine Frau aus der Pfarre mit entsprechender Ausbildung) führt zusammen mit dem Taufpriester Eltern und Paten in das Geschehen und die Bedeutung der Taufe ein. Das Taufgespräch endet um ca 21.15 Uhr; die Teilnahme daran ist verpflichtend.
Wer kann Taufpate / Taufpatin werden? Das Amt des Taufpaten ist im frühen Christentum entstanden; Der (erwachsene!) Taufbewerber mußte bei der Anmeldung zur Taufe einen in der Kirche bekannten und engagierten Christen mitbringen, der die Ernsthaftigkeit der Anmeldung bestätigte. Dieser Christ übernahm dann auch einen Teil der oftmals mehrmonatlichen Taufvorbereitung. Er sollte den Täufling nicht in erster Linie belehren, sondern ihm vorleben, wie Christsein im Alltag aussieht; wie man den Beruf ausübt; wie man als Christ seine Ehe führt und die Kinder erzieht; wie man die Freizeit verbringt; Feste feiert u.a.m.
Damit sind die wichtigsten "Zulassungskriterien" für das Patenamt schon genannt, sie gelten bist heute:
- Der Pate muß gefragt werden, ob er dieses Amt übernehmen will, und es muß zur Übernahme bereit sein.
- Er muß der röm.kath. Kirche angehören.
- Er soll wenigstens 16 Jahre alt sein (Ausnahmen sind möglich).
- Er soll gefirmt sein.
- Er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein (Eltern haben eine andere Aufgabe!)
- Er darf sich keine rechtmäßig verhängte Kirchenstrafe zugezogen haben (das Kirchenrecht kennt eine Reihe solcher Strafgründe).
- Er soll vor allem ein überzeugter Christ sein, der sich ernsthaft bemüht den christl.Glauben zu leben. (Auch ins Patenamt kann man hineinwachsen; es sollte nicht bloß ein Freundschaftsdienst gegenüber den Eltern des Täuflings bleiben).
Können auch evangelische Christen Pate / Patin sein? Immer wieder wird gefragt, ob auch evang. Christen Taufpaten sein können. Die Anwort darauf lautet: Leider noch nicht (siehe oben). Evangelische Christen können aber als Taufzeugen fungieren, dann wird der Name auch im Taufbuch und auf der Taufurkunde vermerkt.
Kann es auch mehrere Paten geben? In der kath.Kirche ist es üblich, daß man nur einen Taufpaten hat. Nur in Notsituationen darf auf das Patenamt verzichtet werden, bzw. der Pfarrer kann jemanden aus der Pfarrgemeinde bitten, das Amt des Taufpaten zu übernehmen.
Welche Aufgaben hat ein Pate / eine Patin? Die Aufgaben eines Paten sind zweifach:
- Das Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und zusammen mit den Eltern das Taubekenntnis abzulegen.
- Was viel schwieriger, aber auch spannender ist: Mitzuhelfen, daß der Täufling in den christl. Glauben hineinwachsen kann. Der Pate könnte zu einem Begleiter in den religiösen Dingen werden (manche sprechen vom Paten als "Glaubensfreund").
- Oft wird bei den Aufgaben des Paten auch angeführt: Wenn den Eltern "was passiert", ist der Pate verpflichtet für das Kind zu sorgen. Das ist eine mehr "volkstümliche" Erweiterung und Andeutung der oben erwähnten Mithilfe bei der rel.Erziehung und zeigt das "Gespür" der Leute für die Ernsthaftigkeit des Patenamtes.
Autor / Quelle: Pfarrer Johann Schreilechner
Beitrag online bis 9.2.2019 (danach über Archiv weiterhin abrufbar)
P 20 (27.2.05 - 27.02.05 - ) / 2 / 1642
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