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Erlässe des Evangelischen Oberkirchenrates zum Kirchenbeitrag
Der Kirchenbeitrag ist kein Preis. Er unterliegt damit weder der Pflicht zur doppelten Preisauszeichnung noch der Euro-Preiskontrolle.
Allfällige Erhöhungen sind nicht im Zusammenhang mit der Euro-Umstellung zu sehen, sondern erfolgen auf Grund der vom Oberkirchenrat vorgeschriebenen Kirchenbeitragsordnung.
Bei Anfragen und Unklarheiten bitten wir Sie aber, sich möglichst rasch an unsere Kirchenbeitragsstelle zu wenden: Tel. 06245-80628. Weiters hat der Evang. Oberkirchenrat die Mahngebühren für nicht fristgerecht bezahlte Kirchenbeiträge mit € 6,- plus Porto festgesetzt. Wir ersuchen Sie daher in Ihrem eignen Interesse um jeweils fristgerechte Bezahlung der Kirchenbeiträge.
Autor / Quelle:
Beitrag online bis 25.2.2002 (danach über Archiv weiterhin abrufbar)
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