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 © Helmut Meisl

 Fastenaktion
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Gerlinde Vegh


Nachdenkliche Gesichter und eine spannende Diskussion ergab das Thema des dritten Abends der Fastenaktion 2003



Macht als Dienst am Menschen

Gerlinde Vegh brachte beim 3. Abend der Fastenaktion 2003 den Besuchern die Themen "Macht" und "Dienst" aus der Sicht der Politik näher.

Wie definiert sich eigentlich Macht? "Macht ist die Befähigung, den anderen Mitmenschen den eigenen Willen beizubringen", meint Gerlinde Vegh in der Einleitung ihres Vortrages. Wobei sie Wert auf das Wort "beibringen" legt und den Machtbegriff nicht mit dem alternativen Wort "aufzwingen" verstanden wissen will. Allein in diesem einen Wort wird schon klar, daß Macht natürlich auch mißbraucht werden kann und wird.

In demokratischen Staatsformen wird ganz bewußt größter Wert darauf gelegt, das die Mächtigen auch von einer entsprechenden Instanz kontrolliert werden: Sei es durch Verfassungsgesetze, durch eine entsprechende Gewaltenteilung (zB. zwischen Gesetzgebung und Verwaltung), durch geeignete Grundrechte der Bürger, durch Machtmässigung durch die Vorgaben der Verhältnismäßigkeit oder aber auch durch einen Machtangleich durch Verringerung des Machtgefälles.

Neben den Rechten der Staatsbürger wird es in Zukunft vermehrt auch um die Pflichten gehen und um ethische Standards, ohne die auf Zukunft gesehen weder die Gesellschaft noch die Wirtschaft überleben können. Das von Vegh genannte Vorbild der USA, die über entsprechende Gesetze verfügen, die auch etische Standards für die Wirtschaft vorgeben, führte in der Diskussion zu recht heftigen Reaktionen, zeigen die USA doch derzeit im Irak zu deutlich, daß ihnen auch die selbst auferlegten Gesetze völlig egal sind, wenn es um den wirtschaftlichen Vorteil geht.

Doch nicht nur Machtkultur ist gefragt, wichtig wird im weiteren Zusammenleben der Menschen auch eine Entwicklung der Konfliktkultur. Dabei geht es nicht darum, die eigenen Meinung als einzig wahre zu verteidigen, sondern darum, einen Interessensausgleich zu finden, mit dem alle Beteiligte leben können. Am Beispiel der christlichen Kirchen und der Ökumene derselben wird positiv ein Beispiel gesetzt, wie trotz Unterschieden in etlichen Belangen ein wohlwollendes Miteinander im Interesse der Menschen gelingen kann. Diese Entwicklung kann auch für die Europäische Union ein Vorbild sein, die bei weiterer Vergrößerung vom System der Einstimmgkeit der Beschlüsse wohl abweichen wird müssen.

Der Heilige Benedikt von Nursia, der Gründer des Benediktinerordens, erkannte und formulierte schon sehr früh die wichtigsten Vorgaben für den Umgang mit Macht: Für Verantwortungsträger die größte Gefahr ist der Hochmut, das Wissen, daß Kränkungen krank machen und daß Mißtrauen Angst schafft sind nur einige Erkenntnisse, die bis in die heutige Zeit die Aktualität nicht verloren haben.

Wenn die Macht laut unserer Verfassung vom Volke ausgeht, dann bedeutet dies auch für das "Volk" eine entsprechende Verantwortung, mit dieser Macht richtig umzugehen. Daß dies nur in geringem Ausmaß gut geschieht, ist eine Realität, die es positiv zu beeinflussen gilt.

Seit 1948 gibt es die Menschenrechtskonvention der UNO, die fast alle Nationen unterfertigt haben. Diesen Rechten muß eine Menschenpflichtkonvention folgen, soll das Zusammenleben auch in der Zukunft gelingen. Die oberste Devise dieser Konvention ist mit einem bekannten Sprichwort leicht und gut verständlich zusammenfaßbar: "Was du nicht willst, was man dir tu, das füg´ auch keinem anderen zu!"





Autor / Quelle: Helmut Meisl

Beitrag online bis 19.1.2004 (danach über Archiv weiterhin abrufbar)
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