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Kirchenrenovierung wurde beschlossen
Bei einer gemeinsamen Sitzung von PGR (Pfarrgemeinderat) und PKR (Pfarrkirchenrat) der Stadtpfarre Hallein wurde am 4. Juni 2004 die Kirchenrenovierung nun endgültig beschlossen.
Pfrarrer Johann Schreilechner, Architekt Dipl.Ing. Jakob Adlhart und Dr. Josef Hartlieb(PKR) berichten vom letzten Stand der Planungen und Verhandlungen über die Kirchenrenovierung:
Der Altar, quadratisch, auf einer abgeschrägten quadratischen Altarinsel, aus Untersberger Marmor, wird in der Mitte der vorderen Kirchenhälfte, zentral unter der Kuppel errichtet. Er wird etwa die gleiche Größe haben wie das derzeitige Provisorium. Dazu kommen Ambo (Lesepult) und Priestersitze. Eine den neuen Verhältnissen entsprechende Verstärker-Anlage mit Mikrophonen und Lautsprechern ist ebenfalls vorgesehen.
Bänke umgeben den Altar auf drei Seiten, diese stehen nicht auf Podesten, sondern direkt auf dem Kirchenboden. Diese Bänke werden neu angefertigt; jedoch stellt sich eine neue Bestuhlung nicht teurer als die Sanierung der alten. Die Bänke in der hinteren Kirchenhälfte werden erhalten und saniert; sie erhalten neue Podeste. Der Quergang zwischen den hinteren Kirchenbänken und den Bänken der vorderen Kirchenhälfte wird erhalten und bleibt bestehen.
Die Beheizung der Kirche soll durch einen Anschluss an das Fernwärme-System erfolgen: Kupferrohre in Wänden und Säulen der Kirche werden eine gewisse Erwärmung des Innenraums und ein Trockenlegen der Mauern bewirken. Unter den neuen Bankblöcken in der vorderen Kirchenhälfte soll zusätzlich eine Art Bodenheizung eingebaut werden.
Über diese Vorhaben besteht volle Übereinstimmung mit dem Bauamt der Erzdiözese Salzburg. Auch Erzbischof Kothgasser, der sich persönlich für die Renovierung eingesetzt hat, steht dahinter. Kein Widerspruch erfolgte von Seiten des Denkmalamtes; jedoch wurden Bedenken bezüglich einiger Details erhoben. Hier ist die endgültige Zustimmung noch ausständig.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist vorgesehen für August; bis Weihnachten soll die vordere Kirchenhälfte fertig und wieder benutzbar sein. Offen und auch abhängig von der finanziellen Entwicklung ist noch die Entscheidung, ob die hintere Kirchenhälfte gleich anschließend oder erst in einem zeitlichen Abstand in Angriff genommen werden kann.
Der PGR fasst auf Antrag einstimmig den Beschluss, nach Vorliegen aller Zustimmungen entsprechend den Plänen mit den Baumaßnahmen zu beginnen.
Autor / Quelle: Wilfried Kaaser, Pfarrgemeinderat
Beitrag online bis 31.12.2004 (danach über Archiv weiterhin abrufbar)
P 5 (31.7.05 - 31.07.05 - ) / 799 / 533
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