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Niemand will Kirche zerstören
In einer Stellungnahme des Pfarrgemeinderates der Stadtpfarre Hallein zur Diskussion rund um die Neuordnung der liturgischen Orte in der Stadtpfarrkirche wird noch einmal versucht, jene Schritte nachzuvollziehen, die zur Anordnung des Altarprovisoriums im Kreuz der Gänge führten.
Langer Nachdenkprozess
Die Diskussion über eine Neugestaltung der liturgischen Orte in der Halleiner Kirche läuft schon sehr lange. Seit 1994 ist ein Prozeß der Entscheidungsfindung im Gange, der Mitte 1997 zu einem vorläufigen Ergebnis kam. Im September 1997 wurde ein Provisorium mit der Situierung des Altars im Mittelpunkt des Kirchenraumes errichtet.
Erzbischof
Auch Erzbischof Dr. Eder hat diese Neugestaltung der liturgischen Orte am 17. Oktober 1997 kennengelernt, als er anläßlich des Festes zum 300. Geburtstag der Mutter Stifterin der Halleiner Schulschwestern in der Stadtpfarrkirche die hl. Messe feierte.
Weit verstreut
Die in den 70er Jahren vorgenommene Gestaltung der liturgischen Orte in der Stadtpfarrkirche Hallein (Volksaltar) hat den Empfehlungen, die vom 2. Vatikanischen Konzil in der Konstitution über die Hl. Liturgie verabschiedet worden waren, nur zum Teil entsprochen. Als besonders störend wurde empfunden, daß bei der Feier der heiligen Messe die Gläubigen sehr weit über den ganzen Kirchenraum verstreut waren und damit die Bildung einer eucharistischen Gemeinde nur unzureichend gelingen konnte. Es gab daher sowohl in der Pfarrgemeinde wie auch im Pfarrgemeinderat und bei den in Hallein tätigen Priestern immer wieder Diskussionen über eine Neugestaltung, die diesen Empfehlungen und insbesondere der stärkeren Verbindung der Gemeindemitglieder mit dem Priester bei der Meßfeier möglichst weit entsprechen sollte.
Sanierung steht an
Da eine Sanierung des Kirchenbodens und der Bänke anstand, wurde dieses Thema 1994 schließlich an die Eb. Kommission für Kunst und Denkmalpflege herangetragen, die am 10. Oktober 1994 zusammentrat und die Empfehlung aussprach, es möge ein Wettbewerb ausgeschrieben werden, der zum Ziel hat, die Neuordnung der liturgischen Orte unter völliger Berücksichtigung der Belange der Denkmalpflege zu studieren. Das Bauamt der Finanzkammer der Erzdiözese Salzburg hat daher im Februar 1995 ein Gutachterverfahren mit dem Inhalt "Erweiterung des Altarraumes oder Schaffung einer Altarinsel mit Situierung Freialtar, Ambo und Sedes" ausgeschrieben.
Wettbewerb
Es wurden drei Projekte eingereicht, die von einer Jury unter Vorsitz von o. Univ. Prof. Mag. Arch. Josef Lackner am 2. Mai 1995 begutachtet worden sind. Die Jury fand, daß die eingereichten Lösungsvorschläge in der Realität nicht die nötige Überzeugungskraft erreichen, die von einer liturgischen Neuordnung erwartet wird, daß vielmehr ein "ganzer Schritt" zu tun ist mit der Zielsetzung, den Altarbereich in den Kreuzungspunkt der Längs- und Querachse zu stellen und damit eine Zentrierung des liturgischen Geschehens in dem dafür geeigneten historischen Raum zu ermöglichen. Die Jury empfahl, die Weiterbearbeitung des Juryvorschlages an Herrn Arch. Dipl. Ing. Gernot Kulterer, Villach, der auch einen Lösungsvorschlag eingereicht hatte, zu übertragen.
Renovierungsausschuss
Zur Begleitung der Projektarbeit in der Pfarre Hallein und besonders zur Einbindung der Pfarrgemeindemitglieder in den Entscheidungsprozeß sowie zur Klärung der Finanzierungsfragen wurde im Oktober 1996 ein Kirchenrenovierungsausschuß konstituiert. Der Kirchenrenovierungsausschuß hat
- die von Herrn Arch. Kulterer ausgearbeiteten Pläne eingehend diskutiert und Anregungen zur Weiterentwicklung eingebracht
- veranlaßt, daß zur Information der Pfarrgemeinde ein Übersichtsplan in der Halleiner Zeitung veröffentlicht wurde und Diskussionen zu diesem Thema in der Pfarre durchgeführt wurden, sowie
- zum Einholen zusätzlicher Anregungen einige andere umgestaltete Kirchen in Österreich und Deutschland besichtigt.
Modell 1:1
Nachdem die Neugestaltung des Altarbereichs im Mittelraum des Kirchenschiffs sowohl für die Gemeindemitglieder wie auch für die zelebrierenden Priester eine wesentliche Veränderung gegenüber dem bisherigen Zustand bedeutete, wurde vom Kirchenrenovierungsausschuß empfohlen, ein Provisorium im Maßstab 1:1 in der Pfarrkirche aufzustellen. In einer gemeinsamen Sitzung von Pfarrkirchenrat, Pfarrgemeinderat und Kirchenrenovierungsausschuß am 8. Juli 1997 wurde schließlich beschlossen, dieses Provisorium zu errichten. Das Provisorium sollte längere Zeit - möglichst ein ganzes Kirchenjahr - stehenbleiben, damit Erfahrungen beim Feiern wichtiger Feste gewonnen werden könnten. Diese Erfahrungen sollten in die spätere definitive Gestaltung eingehen und mit dem Provisorium gleichzeitig auch eine Grundlage für die künftige künstlerische Ausgestaltung gegeben sein. Mitte September 1997 wurde schließlich dieses Provisorium in der Stadtpfarrkirche Hallein aufgestellt unter Mitwirkung des Bauamtes der Finanzkammer der Erzdiözese Salzburg und der Mitarbeit vieler Mitglieder der Pfarrgemeinde Hallein.
Befragung
Im Mai 1998 nach einer Erfahrungszeit von sieben Monaten wurde eine Befragung der Meßbesucher über ihre Meinung zur Neugestaltung der liturgischen Orte durchgeführt, wobei sich über 70% für die Neugestaltung (zum Teil mit Durchführung weiterer Verbesserungen) und 29% gegen die Neugestaltung ausgesprochen haben.
Zusätzliche Fachmeinung
Dechant Johann Schreilechner hat nun seit September 1998 seine Erfahrungen mit dem Provisorium machen können. Er ließ in den ersten Monaten seiner Arbeit in Hallein erkennen, daß er über diese Lösung nicht sehr glücklich ist. Dies war der Anlaß, eine weitere Expertenmeinung einzuholen und zwar von einem Kirchenarchitekten, der bisher mit dem Thema Neugestaltung der liturgischen Orte in der Stadtpfarrkirche Hallein nicht befaßt war. Die Wahl des PGR fiel auf Herrn Univ. Prof. Friedrich Kurrent, der um seine Meinung befragt wurde. Professor Kurrent hat 23 Jahre den Lehrstuhl für Planung, Entwurf und Sakralbau an der Universität München innegehabt und dem PGR mitgeteilt, daß er die Lösung mit der Altarinsel im Kreuzungspunkt der Längs- und Querachse für richtig hält. Er hat auch einige Verbesserungsvorschläge für Gestaltungsdetails eingebracht, die dazu beitragen können, daß auch Personen, die sich mit der getroffenen Lösung bisher schwer tun, diese in Zukunft besser annehmen können.
Diözese war immer eingebunden
Der PGR stellt fest, daß im bisherigen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozeß die diözesanen Stellen immer rechtzeitig eingeschaltet worden sind. Die Vorgaben des 2. Vatikanischen Konzils in der Konstitution über die Hl. Liturgie und in der Meßbuch-Einführung (AEM 259 und AEM 262) sind strikte beachtet worden.
Demotivation
Der Pfarrgemeinderat weist darauf hin, daß sich im bisherigen Meinungsbildungsprozeß viele Mitglieder der Pfarrgemeinde eingebracht haben und eine radikale Abkehr von der bisher erarbeiteten Lösung eine Demotivation auslösen würde.
Autor / Quelle: PGR der Stadtpfarre Hallein
Beitrag online bis 16.2.2010 (danach über Archiv weiterhin abrufbar)
P 25 (1.1.20 - 01.01.20 - ) / 83 / 326
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