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 © Helmut Meisl

 Gedanken zum Sonntag
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Ausweis vergessen?
Auf den schönen „Schein“ fällt Gott nicht herein …
Ein offenes Ohr für Gottes Wort, ein offenes Herz und offene Hände für Gottes Liebe und seinen Geist im offenen Umgang mit den Menschen – das ist der richtige Ausweis für offene Himmelstüren.




Das Jammervolle und sich ewig Wiederholende ist doch, dass die meisten Menschen nicht fähig sind, über ihre Nasenspitze zu gucken.

Kurt Tucholsky

22. August 2004 - 21. Sonntag im Jahreskreis

Wenn der Herr des Hauses aufsteht und die Tür verschließt, dann steht ihr draußen, klopft an die Tür und ruft: Herr, mach uns auf! Er aber wird euch antworten: Ich weiß nicht, woher ihr seid.

„Wir müssen draußen bleiben!“ – ein Schild mit diesem Satz und dem Bild mehrerer Hunde finden wir oft an den Eingangstüren von Lebensmittelgeschäften. Den Worten Jesu nach zu urteilen, finden wir ein Schild mit diesem Satz auch an der Tür zum Reich Gottes. Ich frage mich: Wer wird dann dort abgebildet sein? Wer hat Hausverbot im Reich Gottes? Jesus veröffentlicht keine schwarze Liste mit den Namen derer, die keinen Einlass bekommen. Aber er gibt klare Hinweise, die uns helfen, wie wir die Chancen erhöhen, eine „Eintrittskarte“ ins Reich Gottes zu erwerben:
1. „Bemüht euch mit allen Kräften!“ Es genügt nicht, einfach nur „Taufschein-Christ“ zu sein. Wir müssen auch christlich leben und handeln.
2. „Dann werden manche von den Letzten die Ersten sein und manche von den Ersten die Letzten.“ Im Reich Gottes kann es gute und böse Überraschungen geben. Wer hier in der Welt zu den Mächtigen gehört, wird bei Gott vielleicht zu den ganz Geringen gehören – und umgedreht. Denn Gott legt sein Maßband weder um unseren Besitz noch um unsere Macht. Er legt es um unser Herz.
Wenn wir uns von Herzen um ein christliches Leben bemühen, dann können wir später an dem Schild „Wir müssen draußen bleiben!“ getrost vorbeigehen.





Autor / Quelle: Peter Schott (Bergmoser + Höller Verlag, Aachen)

Beitrag online bis 21.9.2004 (danach über Archiv weiterhin abrufbar)
P 5 ( - 26.08.04 - ) / 849 / 211